Praxis für Podologie & Wellness

Bernd Liedtke - Podologe, allgem. Kassenzulassung

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medizinische Fußpflege - ... denn gut zu Fuß tut gut!

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Maßnahmen der podologischen Therapie

die Podologische Therapie kommt nur bei Patienten mit DFS (diabet. Fußsyndrom) in Betracht, die ohne diese Behandlung unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße, wie Entzündungen oder Wundheilungsstörungen erleiden würden (§27 HeilM-RL)

Die VO der Podologischen Therapie beim DFS ist nur zulässig bei Neuro- und / oder Angiopathie ohne Hautdefekt (WAgner-Stadium 0, d.h. ohne Hautulkus).
Die Behandlung von Hautdefekten und Entzündungen (Wagner-Stadium 1 - 5) sowie von eingewachsenen Zehennägeln ist ärztliche Leistung (§27 HeilM-RL)

Die Podologische Therapie umfasst das verletzungsfreie abtragen / entfernen von pathologischen Hornhautverdickungen, schneiden / schleifen / fräsen von krankhaft verdickten Zehennägeln und die Behandlung von Zehennägeln mit Tendenz zum Einwachsen
(§28 (1) HeilM-RL)

Bestandteil ist die regelmäßige Unterweisung in der sachgerechten eigenständigen Durchführung der Fuß-, Haut- und Nagelpflege und die Vermittlung von Verhaltensregeln, um Fußverletzungen und Folgeschäden zu vermeiden (§28 (2) HeilM-RL)

Bestandteil jeder Behandlung ist die Inspektion des getragenen Schuhwerks und der Einlagen.
Bei Auffälligkeiten Mitteilung an den Vertragsarzt (§28 (3) HeilM-RL)

Eine geschlossene Fehlbeschwielung (Wagner-Stadium 0) an einem anderen Ort an einem Fuß mit bereits vorliegenden Hautdefekten und Entzündungen im Bereich Wagner-Stadium 1 bis 5, welche einer Behandlung podologischer Maßnahmen bedarf, darf durch eien Podologen behnadelt werden (§ 28 (4) HeilM-RL)